Freitag, 25. Februar 2011

Nachträgliche Mitteilung gemäß § 10 MedienG

Die Rechtsanwaltskanzlei Shamiyeh & Reiser Rechtsanwälte GmbH, Linz, begehrt im Auftrag des Ex-Schirennläufers Andreas Schifferer folgende Veröffentlichung:

Sie haben am 24.10.2010 auf Ihrer Internetseite http://www.sport-mal-anders.com in ihrem Artikel unter der Überschrift "Weltcup Sölden: Ehemaliger Ski-Star klaut Snowboard" unter anderem folgende Behauptungen verbreitet:


"Die Rede ist vom ehemaligen Ski-Ass Andreas Schifferer, der beschuldigt wurde, einem Touristen das Snowboard gestohlen zu haben."


Das gegen Herrn Schifferer von der Staatsanwaltschaft Innsbruck (Der Bezirksanwalt beim Bezirksgericht Silz) zum Aktenzeichen 81 BAZ 1591/10p geführte Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Diebstahls gemäß § 127 StGB wurde eingestellt, da die weitere Verfolgung aus rechtlichen Gründen unzulässig wäre.

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